Schützenverein Diana Ober-Roden

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Mitgliederversammlung

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Die Mitgliederversammlung (Generalversammlung) ist eine gem. §15 ordnungsgemäß durch den Vorstand einberufene Versammlung aller ordentlichen und Ehrenmitglieder. Sie ist oberstes Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich am letzten Freitag im Januar statt. Die Mitglieder werden hierzu mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich (ggf. bald auch in elektronischer Form) eingeladen.

Die nächste Mitgliederversammlung findet am Freitag den 28. Januar 2011 um 20.00 Uhr statt.

 

Wesentliche Programmpunkte der Versammlung sind:

  • Der Jahresbericht des Vorstandes, des Schießsportleiters und des Jugendleiters
  • Der Bericht des Finanzverwalters
  • Der Bericht der Kassenprüfer
  • Die Entlastung des Vorstandes
  • Die Neuwahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • Die Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und Anträge der Mitglieder

In der Mitgliederversammlung, die das höchste Organ des Vereins ist, hat jedes Mitglied eine Stimme. Jugendmitglieder bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres sind nicht stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmgleichheit gilt als Ablehnung. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

 

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